Stellungnahme: Die Sicht der Ortsgemeinde im Zusammenhang mit «Struktura 24» | W&O

16.03.2022

Stellungnahme: Die Sicht der Ortsgemeinde im Zusammenhang mit «Struktura 24»

Im W&O und in den sozialen Medien sind Leserbriefe zum Projekt «Struktura 24» und damit zur bevorstehenden Abstimmung erschienen, welche quasi zum Boykott der Urnenabstimmung vom 3. April aufrufen bzw. die Stimmberechtigten auffordern, alle Vorlagen abzulehnen. Der Verwaltungsrat nimmt Stellung.

Von Stellungnahme
aktualisiert am 28.02.2023
Der Verwaltungsrat sieht dies als Form der freien Meinungsäusserung. Unabhängig vom Inhalt und Absender nimmt er Kritik unvoreingenommen entgegen und prüft die vorgebrachten Einwände und Vorschläge selbstkritisch. Kritik ist ein wichtiger Teil der demokratischen Kultur in unserem Land. Zur Kritik zum Thema Demokratie nimmt der Verwaltungsrat wie folgt Stellung: Gestützt auf die Verordnung der St. Galler Regierung zur Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während der Coronapandemie hatte der Verwaltungsrat bereits Anfang Januar darüber zu befinden, über die Jahresrechnung 2021, das Budget 2022 und drei Gutachten an der Urne abstimmen zu lassen. Rekordhohe Ansteckungszahlen und eine mutierte Virusvariante liessen dem Verwaltungsrat damals keine andere Wahl. Gestützt auf Art. 22 Gemeindegesetz des Kantons St. Gallen (abgekürzt GG; sGs 151.2) hat die Bürgerschaft unter anderem folgende unübertragbaren gesetzlichen Befugnisse: Beschlussfassung über Gemeindeordnung, Beschlussfassung über die Jahresrechnung, Beschlussfassung über das Budget usw. Demgegenüber fungiert der Rat nach Art. 89 ff. GG als oberstes Leitungs- und Verwaltungsorgan, führt, plant und steuert die Ortsgemeinde. Der Rat erfüllt die Aufgaben, die ihm von Gesetzes wegen zugewiesen sind. Diese Aufgaben dürfen weder nach «unten» (Verwaltung) noch nach «oben» (Bürgerschaft) delegiert werden. Darunter fällt unter anderem auch die unübertragbare und unentziehbare Kompetenz des Verwaltungsrates für die Neuordnung der Kleinpflanzerparzellen. Der Ortsbürgerrat versteht aber die Anliegen einzelner Kleinpflanzer und ist selbstverständlich bestrebt und auch bereit, im Rahmen der Neuordnung der Kleinpflanzergrundstücke für alle Beteiligten die bestmögliche Lösung zu finden. Ziel ist es, die Ackerflächen für Hobbygärtner an zwei Standorten zu konzentrieren, nördlich der Familiengärten in der Morgenweid und nördlich der Familiengärten in Buchs. Die Pächter werden im Frühsommer über das weitere Vorgehen informiert. Zusammenfassend hält der Ortsbürgerrat fest, dass das Projekt «Struktura 24» in keinster Weise mit einer der fünf Vorlagen, die am 3. April zur Abstimmung gelangen, zusammenhängt. Der Verwaltungsrat ist sich der Wichtigkeit und der Bedeutung der Neuordnung der Pflanzgärten bewusst, vertritt aber die Auffassung, dass seine Entscheidung unter Abwägung aller Interessen sowie im Rahmen der rechtlichen Vorgaben und Ermessensspielräume sachgerecht sowie nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten. Der Verwaltungsrat beantragt den Ortsbürgerinnen und Ortsbürger deshalb, bei allen fünf Vorlagen (Jahresrechnung 2021, Budget 2022, Gutachten Baurecht Rhein-Baumschulen Lubera, Gutachten Überführung Werkhof Rietli vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen und Gutachten Kauf Liegenschaft Volksgartenstrasse 47) ein Ja in die Urne zu legen. Verwaltungsrat Ortsgemeinde Buchs