Steuerfuss muss aufgrund Turnhallenneubau voraussichtlich nicht erhöht werden | W&O

03.06.2022

Steuerfuss muss aufgrund Turnhallenneubau voraussichtlich nicht erhöht werden

Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Grundsatzabstimmung zum Bau der neuen Turnhalle Türggenau ist die Bürgerschaft mit Fragen zur Finanzierung an die Gemeinde herangetreten.

Von WO
aktualisiert am 28.02.2023
Um, soweit möglich, Klarheit zu schaffen, beantwortete die Gemeinde diese Fragen in den Gemeinderatsverhandlungen, basierend auf dem heutigen Kenntnisstand. Am Dienstag, 7. Juni 2022, 19.30 Uhr findet im Landwirtschaftlichen Zentrum Salez eine Informationsveranstaltung von Gemeinde und IG MZH statt. • Wie wird der Neubau finanziert? Gilt diesbezüglich für beide Varianten das Gleiche? Bei der Einfachmehrzweckhalle werden die Baukosten voraussichtlich über die bestehenden liquiden Mittel der Gemeinde finanziert. Bei der Doppelmehrzweckhalle dürfte für einen gewissen Anteil Fremdkapital beschafft werden müssen. • Welche langfristigen finanziellen Folgen hat der Neubau? Was hat es mit den Abschreibungen auf sich? Wie unsere übrigen Bauten wird auch die Turnhalle über 30 Jahre abgeschrieben, das heisst, ganz vereinfacht dargestellt, dass die Baukosten, geteilt durch 30, die jährlichen Aufwendungen für den Neubau abbilden. (z.B. Baukosten von CHF 4,8 Mio ergeben Abschreibungen von CHF 160'000 pro Jahr, Baukosten von CHF 8,0 Mio ergeben Abschreibungen von rund CHF 267'000 pro Jahr). Diese Position wird im Jahr nach der Baufertigstellung budgetrelevant. • Wird der Steuerfuss angehoben? Voraussichtlich muss der Steuerfuss infolge dieses Bauvorhabens bei beiden Varianten nicht angehoben werden. • Steigen die jährlichen Durchschnittskosten pro Schüler? Im kantonalen Vergleich werden die Gesamtkosten der Schulen aufsummiert. Hierbei werden auch die Abschreibungskosten miteinbezogen. Die Abschreibungskosten werden also rechnerisch auf alle Schulkinder verteilt. • Welche zusätzlichen Personalkosten (Abstimmungsbüchlein Kap. 6) generiert der Neubau? Die Kosten wurden noch nicht exakt berechnet. Sie richten sich nach der sogenannten Wischflächenberechnung, welche durch verschiedene Parameter beeinflusst wird. Um eine ungefähre Grössenordnung zu nennen, dürfte der personelle Mehraufwand gegenüber heute bei einer Einfachhalle rund 5 Prozent und bei einer Doppelhalle ca. 20 Prozent betragen. • Ist vorgesehen, dass sich die Vereine am Hallenneubau finanziell beteiligen müssen, da die Schulen selbst keinen zusätzlichen Platzbedarf haben (Abstimmungsbüchlein Kap. 6)? Dieses Thema wurde noch nicht eingehend diskutiert. Es ist jedoch denkbar, dass - wie andernorts auch - die Vereine einen finanziellen Anteil leisten müssen. Dies war seinerzeit beim Hallenneubau in Sax und auch in Sennwald ebenfalls der Fall.