Steinbruch Starkenbach: Sollen die Gemeinden den Steinbruch kaufen? | W&O

Starkenbach 19.01.2024

SVP schlägt vor, Steinbruch den Gemeinden zu verkaufen

Die SVP fragt sich in einem offenen Brief, ob es sinnvoll wäre, den Steinbruch Starkenbach den Standortgemeinden Nesslau und Wildhaus-Alt St. Johann zum Verkauf anzubieten.

Von PD
aktualisiert am 19.01.2024

Doch erst die Vorgeschichte: Der Entscheidung der Regierung gehe ein «unschönes Vorgehen» voraus: Im Frühling 2023 wurde der Betrieb des Steinbruchs Starkenbach überraschend stillgelegt.

Die Mitarbeiter wurden sehr kurzfristig darüber informiert, die Öffentlichkeit vorerst gar nicht, schreiben Ivan Louis und Lukas Huber. Erst durch politischen Druck der SVP habe die Regierung entsprechend kommuniziert.

Diese Woche hat die Regierung nun mitgeteilt, dass sie den Betrieb in eine eigenständige Aktiengesellschaft im Eigentum des Kantons auslagern möchte.

Aus Sicht der SVP Nesslau und die SVP Wildhaus-Alt St. Johann mache es Sinn, dass der Steinbruch grundsätzlich im Eigentum der öffentlichen Hand bleibt. Sie schreibt:

Mit einer Privatisierung würde das Gemeinwesen aber die Kontrolle darüber aus der Hand geben.

Zudem sollen die Renditen aus dem Steinabbau der Allgemeinheit zugutekommen, da sie auch die dafür notwendigen Investitionen zu tragen hat.

Neue Idee: Gemeinden in der Verantwortung

Der Vorschlag der Regierung berge Gefahren: Die letzten Jahre hätten gezeigt, dass der Steinbruch bei der Regierung und der kantonalen Verwaltung einen sehr tiefen Stellenwert hat.

Die SVP befürchtet deshalb, dass sich dieser Stellenwert auch in der neuen Organisationsform nicht ändern wird. Dies könnte die Rentabilität und die Sicherstellung des Betriebs mittelfristig erneut gefährden.

Eine mögliche Lösung: Die Aktiengesellschaft den Standortgemeinden zum Verkauf anbieten. Damit würde der Betrieb weiterhin im Eigentum der öffentlichen Hand verbleiben.

Die SVP wendet sich deshalb an die beiden Gemeinderäte. Dies mit der Bitte, eine solche Übernahme zu prüfen und eine öffentliche Stellungnahme dazu abzugeben.