Tötung während Melser Fasnacht: Beschuldigter war unzurechnungsfähig, erhält aber trotzdem eine Strafe | W&O

Mels 23.05.2025

Tötung während Melser Fasnacht: Beschuldigter war unzurechnungsfähig, erhält aber trotzdem eine Strafe

Am Donnerstag wurde nach einem Jahr Unterbruch die Verhandlung um ein Tötungsdelikt an der Melser Fasnacht wieder aufgenommen. Grund war ein neues psychiatrisches Gutachten. Der Beschuldigte gibt die Tat zu, kann dafür aber nicht verantwortlich gemacht werden.

Von Jolanda Riedener
aktualisiert am 23.05.2025
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