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Am Donnerstag wurde nach einem Jahr Unterbruch die Verhandlung um ein Tötungsdelikt an der Melser Fasnacht wieder aufgenommen. Grund war ein neues psychiatrisches Gutachten. Der Beschuldigte gibt die Tat zu, kann dafür aber nicht verantwortlich gemacht werden.
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Tötung während Melser Fasnacht: Beschuldigter war unzurechnungsfähig, erhält aber trotzdem eine Strafe