Trotz Fotos: Warum das Gericht einen Schweinehalter freisprach | W&O

Toggenburg vor 5 Stunden

Trotz Fotos: Warum das Gericht einen Schweinehalter freisprach

Artgerechte Haltung oder Tierquälerei? Ein Hobby-Schweinezüchter wehrte sich gegen einen Strafbefehl wegen Tierquälerei und Verstössen gegen das Tierschutzgesetz. Mit Erfolg. Das Kreisgericht Toggenburg sah keine ausreichende Grundlage, um das Tierwohl eindeutig zu beurteilen.

Von Andrea Häusler
aktualisiert vor 5 Stunden

Ein Eber, der sich durch den Morast pflügt, eine ausgemergelte Muttersau und schwarz-weiss gefleckte, mit Dreck besudelte Ferkel. Die Fotos und Videos, die dem Kreisgericht Toggenburg vorliegen, scheinen kaum Zweifel am Vorwurf der Tierquälerei und Verstösse gegen das Tierschutzgesetz zu lassen.

Zu diesem Schluss war ...

wundo.ch 

HEIMAT. Schwarz auf Weiss.


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