Hintergrund der Vorstösse ist eine Anweisung der Eidgenössischen Steuerverwaltung, wonach Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Wohnsitz in der Schweiz, die in Liechtenstein arbeiten, ab der Steuerperiode 2027 keine Einzahlungen in die Säule 3a mehr von den Steuern abziehen dürfen.
Dagegen wehrten sich die beiden Werdenberger Kantonsräte Sascha Schmid (SVP, Buchs) und Christian Lippuner (FDP, Grabs) im Dezember letzten Jahres erfolgreich mit einer Standesinitiative: Der Kantonsrat hat sie an die Bundesversammlung überwiesen. Gleichzeitig haben St.Galler Parlamentarier auf Bundesebene Motionen mit derselben Stossrichtung eingereicht, um die rechtliche Situation zu klären. Als Lösung des Problems wird insbesondere eine Ergänzung des bestehenden Sozialversicherungsabkommens zwischen der Schweiz und Liechtenstein vorgeschlagen. Das Geschäft ist in beiden Räten der Bundesversammlung noch hängig.
Kantonale Übergangslösung soll Schaden abwenden
Von der Kantonsregierung sei nun pragmatisches Handeln gefordert, um die im Nachbarland arbeitenden Bürgerinnen und Bürger aus dem Kanton St.Gallen zu schützen, bis die rechtliche Basis auf Bundesebene bereinigt sei, halten Sascha Schmid, Christian Lippuner sowie der Bad Ragazer Mitte-Kantonsrat Daniel Grünenfelder in einer gemeinsamen Mitteilung fest.
Da der Rechtsetzungsprozess in Bern noch laufe, brauche es nun eine rasche Absicherung auf kantonaler Ebene. Deswegen wollen Schmid, Lippuner und Grünenfelder nächste Woche im Rahmen der zweiten Lesung zum Entlastungspaket einen gemeinsamen parlamentarischen Auftrag einreichen. Darin fordern sie die St.Galler Regierung auf, den Abzug für die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) für im Kanton St.Gallen steuerpflichtige Arbeitnehmende in Liechtenstein weiterhin zuzulassen, bis der Bundesgesetzgeber die Rechtslage abschliessend geklärt hat.
Solange dies nicht geschehen sei, wäre eine Praxisänderung durch das St.Galler Steueramt deplatziert, meint Sascha Schmid:
Sie würde zu einem massiven, unnötigen Aufwand für die Verwaltung, die Betroffenen und die beteiligten Versicherungs- und Finanzinstitutionen führen.
Unnötige Rechtsunsicherheit verhindern
Christian Lippuner betont die Dringlichkeit der Übergangslösung: «Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine funktionierende, unbürokratische Lösung vorzeitig abgeschafft werden soll, während Bern bereits an der Korrektur arbeitet.» Damit werde unnötig Rechtsunsicherheit geschaffen. Das Ergebnis der Beratung durch den Bundesgesetzgeber müsse daher zwingend abgewartet werden.
Die Tragweite sei gross, halten die drei Kantonsräte in ihrer Mitteilung fest: Gemäss dem Amt für Statistik des Fürstentums Liechtenstein arbeiteten im Jahr 2024 über 15’262 Personen mit Schweizer Wohnsitz im Nachbarland. Ein grosser Teil von ihnen lebe im Werdenberg, im Rheintal und im Sarganserland:
Sie dürfen in der Zwischenzeit nicht schlechter gestellt werden als andere Schweizer Steuerzahler.
Altersvorsorge nicht schwächen
Wie die drei Kantonsräte weiter festhalten, können Grenzgänger ins Fürstentum Liechtenstein mit Wohnsitz in der Schweiz seit fast 40 Jahren Beiträge in die Säule 3a einzahlen und vom steuerlichen Abzug profitieren, weil die Vorsorgesysteme beider Länder materiell gleichwertig seien. Die Säule 3a sei ein wichtiges Instrument zur selbstverantwortlichen Altersvorsorge.
Fiele dieser Abzug weg, bedeutete dies für Grenzgängerinnen und Grenzgänger nicht nur eine finanzielle Schlechterstellung, es würde auch ihre private Vorsorge schwächen. Und dadurch werde das Risiko einer späteren Abhängigkeit von Ergänzungsleistungen erhöht, wird Daniel Grünenfelder in der Mitteilung zitiert:
Es ist im Interesse von Kanton und Bund, dass diese grosse Personengruppe im Alter finanziell abgesichert bleibt und nicht zur Belastung der Allgemeinheit wird.
Übergangslösung für 3a-Abzüge von Schweizer Grenzgängern gefordert