Einzelne Stimmberechtigte im Kanton St.Gallen haben unvollständige Wahlunterlagen für den Urnengang vom 22. Oktober 2023 erhalten. Die Staatskanzlei ruft alle Stimmberechtigten auf, die Vollständigkeit des Wahlmaterials zu kontrollieren.
Die Wahlunterlagen müssen eine Broschüre mit 29 vorgedruckten Listen und einer leeren Liste sowie einen Wahlzettel und eine Wahlanleitung für die Ständeratswahlen enthalten. Laut Staatskanzlei sollen ...
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Unvollständig: Staatskanzlei ruft dazu auf, Wahlmaterial zu überprüfen