Update: Staatsanwaltschaft stellt Untersuchung gegen Priester ein – Kirche nimmt Verfahren wieder auf | W&O

Kanton St.Gallen vor 5 Stunden

Update: Staatsanwaltschaft stellt Untersuchung gegen Priester ein – Kirche nimmt Verfahren wieder auf

Als eine Studie das erschreckende Ausmass des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche offenlegte, zeigten die Bistümer St.Gallen und Chur fünf Priester an. Die Strafverfahren endeten allesamt mit Einstellungen oder Nichtanhandnahmen. Doch nun nimmt die Kirche die Verfahren wieder auf.

Von Davide De Martis
aktualisiert vor 5 Stunden
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Nach der Veröffentlichung des Missbrauchsberichts zur katholischen Kirche im September 2023 sind bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen fünf Strafanzeigen eingegangen. Mehr als ein Jahr später ist klar: Alle Verfahren wurden eingestellt oder nicht anhand genommen, wie die Staatsanwaltschaft St.Gallen am Mittwochmorgen mitteilte. Die Entscheide sind mittlerweile rechtskräftig, sagt Mediensprecher Leo-Philippe Menzel auf Anfrage.

Auslöser für die Untersuchung war der Schlussbericht des Historischen Seminars der Universität Zürich. Dieser untersuchte die Geschichte sexuellen Missbrauchs im Umfeld der katholischen Kirche. Ein ranghoher Priester des Bistums St.Gallen soll sich beispielsweise über Jahrzehnte an Kindern im ganzen Kanton vergriffen haben. Der damalige Bischof Markus Büchel und sein Vorgänger Ivo Fürer unternahmen trotz des Wissens darüber nichts. Ersterer gestand nach Publikwerden Fehler ein. «Wenn es angebracht ist, trete ich zurück», sagte Büchel damals.

 

Der damalige Bischof Markus Büchel an einer Pressekonferenz zum sexuellen Missbrauch im Umfeld der römisch-katholischen Kirche.
Der damalige Bischof Markus Büchel an einer Pressekonferenz zum sexuellen Missbrauch im Umfeld der römisch-katholischen Kirche.
Bild: Ennio Leanza

 

 

In der Folge reichten der St.Galler Bischof Markus Büchel und der Churer Bischof Joseph Maria Bonnemain vier Anzeigen ein. Eine weitere Anzeige ging von einer Privatperson ein und richtete sich gegen einen ausländischen Priester. Gemäss der St.Galler Staatsanwaltschaft gab es zehn mutmasslich geschädigte Personen mit Bezug zum Kanton St.Gallen.

Die zentrale Hürde: das Ermächtigungsverfahren

Vier der beschuldigten Priester standen als Mitarbeitende öffentlich-rechtlich anerkannter Kirchgemeinden im Dienst. Laut der Staatsanwaltschaft musste in diesen Fällen zunächst die Anklagekammer des Kantons St.Gallen entscheiden, ob überhaupt ein Strafverfahren eröffnet werden darf. Dieses sogenannte Ermächtigungsverfahren soll Behördenmitarbeitende vor ungerechtfertigter Strafverfolgung schützen. «Auch Priester gelten als Kantonsangestellte», sagt Menzel. Nur wenige Kantone, darunter St.Gallen, kennen diesen Mechanismus.

Die Anklagekammer prüfte die Verdachtslage in allen Fällen. In zwei Fällen lehnte sie es ab, ein entsprechendes Verfahren zuzulassen. In einem Fall verweigerte die Anklagekammer die Ermächtigung, weil der beschuldigte Priester krankheitsbedingt dauerhaft verhandlungsunfähig war. Eine Strafverfolgung wegen sexueller Handlungen mit Kindern, wegen Missbrauchs einer urteils- oder widerstandsunfähigen Person sowie wegen Vergewaltigung war damit ausgeschlossen. Der Beschuldigte ist inzwischen verstorben.

Die Anklagekammer lehnte die Ermächtigung bei einem weiteren Priester bezüglich des Vorwurfs der sexuellen Handlung und des Inzests ab, weil dieser zum Zeitpunkt des Tatvorwurfs kein Priester war. Eine Strafverfolgung bedurfte deshalb auch keiner Ermächtigung. «Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige daraufhin geprüft, die Tatvorwürfe waren aber verjährt», sagt Menzel.

Das Verfahren gegen den ausländischen Priester wegen sexueller Nötigung übernahm die Staatsanwaltschaft Augsburg in Deutschland. Diese bestätigt auf Anfrage, das Verfahren sei aufgrund von Verjährung eingestellt worden.

Vier Fälle stellten die Staatsanwaltschaft vor Probleme

Die Staatsanwaltschaft beurteilte zehn gemeldete Sachverhalte. In vier Fällen sexueller Handlungen mit Kindern verfügte sie eine Nichtanhandnahme, da die Verjährung bereits aus den Akten ersichtlich war. In vier weiteren Fällen war die Verjährung noch nicht eingetreten. Die Ermittlungen erwiesen sich hier gemäss Staatsanwaltschaft als besonders «zeitintensiv und komplex».

Leo-Philippe Menzel erklärt, dass die Verjährungsfristen solche Verfahren erschweren können. Das Gesetz habe sich in der Vergangenheit mehrfach geändert. Es kommt auch auf das Delikt an. Bei Vergewaltigungen gebe es teilweise eine Unverjährbarkeit, sagt er. Hierfür muss die Staatsanwaltschaft aber herausfinden, wann das Delikt genau stattgefunden hat und wie alt das Opfer war. Menzel:

Es ist eine Sisyphusarbeit. Wir haben sehr viel Aufwand betrieben, die genauen Umstände herauszufinden.

Die beschuldigten Priester bestritten die Vorwürfe. Die Betroffenen selbst mussten anhand der Akten ausfindig gemacht werden. Die handschriftlich erfassten Dokumente seien zum Teil fast nicht zu entziffern gewesen, sagt Menzel. Gleichzeitig liessen sich die Aussagen der mutmasslich Geschädigten, die zum Tatzeitpunkt Kinder gewesen waren, nicht genug präzisieren. Teilweise fehlten Erinnerungen an strafrechtlich relevante Ereignisse oder eine klare zeitliche Einordnung.

Einige Geschädigte signalisierten Desinteresse an einer erneuten Konfrontation mit dem Thema, das sie für sich als längst abgeschlossen erachten. Menzel betont:

Man darf es nicht unterschätzen, wenn Opfer Taten, die ihnen mutmasslich angetan wurden, neu durchleben müssen.

Am Ende liess sich in keinem der untersuchten Fälle die Verdachtslage so weit erhärten, dass eine Anklage möglich gewesen wäre. Die Staatsanwaltschaft stellte deshalb alle Verfahren ein oder nahm sie nicht anhand. Aus den Akten konnten laut Menzel keine weiteren strafrechtlich relevanten Inhalte abgeleitet werden.

Kirchliches Verfahren wird wieder aufgenommen

Sowohl das Bistum St.Gallen als auch das Bistum Chur melden sich zu Wort. «Die aus den Verfahren resultierenden Erkenntnisse fliessen in die zwei noch hängigen kirchenrechtlichen Untersuchungsverfahren ein», schreibt das Bistum St.Gallen. Diese könnten nach dem Abschluss des staatsanwaltschaftlichen Verfahrens fortgesetzt werden. Der grosse Unterschied hier: Die Verjährung kann aufgehoben werden.

Die kirchenrechtlichen Massnahmen bleiben bis zum Abschluss des Verfahrens in Kraft, meldet das Bistum St.Gallen. Was heisst das konkret? «Das ist ein Verbot, öffentlich als Priester zu wirken», schreibt Isabella Awad, Mediensprecherin des Bistums St.Gallen, auf Anfrage. Die beiden Priester dürfen keine seelsorgerlichen Tätigkeiten ausüben, keine Gottesdienste feiern, keine Sakramente spenden, keine Exerzitien durchführen und keine Predigten oder Vorträge halten. Die Entscheidung, ob und wann die Massnahmen aufgehoben werden, obliege der Disziplinarsektion des Dikasteriums für die Glaubenslehre.

Joseph Maria Bonnemain, Bischof von Chur, an einer Medienkonferenz zur  «Sprechstunde psychische und sexuelle Gesundheit».
Joseph Maria Bonnemain, Bischof von Chur, an einer Medienkonferenz zur «Sprechstunde psychische und sexuelle Gesundheit».
Bild: Andreas Becker

«Eine Drittperson meldete im Herbst 2023 beim Bistum Chur einen mutmasslichen Übergriff eines Ordensmannes, der zu diesem Zeitpunkt im Bistum St.Gallen seelsorglich tätig war», schreibt das Bistum Chur. Der Vorfall habe sich Anfang der 1970er-Jahre ereignet. In diesem Fall wurde die Ermächtigung verweigert.

«Zurzeit ist der inzwischen hochbetagte Ordensmann nicht mehr in der Diözesanpastoral tätig», schreibt das Bistum Chur weiter. Es werde weiterhin jeden Hinweis auf eine Straftat den staatlichen Strafverfolgungsbehörden melden und die erforderlichen kirchenrechtlichen Massnahmen treffen. Auch das Bistum St.Gallen verweist auf seine Präventions- und Aufklärunsgarbeit.