Die Aussage, dass jetzt endlich eine Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe vorliege, stimmt in dieser Form nicht. Denn für den Löwenanteil der Steuern – für Kanton und Gemeinden – ist das Problem seit Jahren gelöst (für unseren Privathaushalt sind 90 Prozent der Steuern für Kanton/Gemeinde und 10 Prozent für den Bund). Das Hauptproblem ist nicht der Anstieg des einen Zehntels für die Bundessteuer, sondern die Tatsache, dass das Bundesparlament alle 26 Kantone zwingt, auch ihre Steuergesetze für die übrigen neun Zehntel zu verschlimmbessern.
Und das schenkt ein! Bei den stark ins Gewicht fallenden Steuern für Kanton und Gemeinden werden die Ehepaare, die das Einkommen nicht schön hälftig durch Mann und Frau verdienen, gegenüber heute schlechtergestellt. Die Kantone haben zwar einen gewissen Handlungsspielraum, dieser ist eingeschränkt und kann die Schlechterstellung höchstens etwas mildern. Das bisherige «Splitting» wird den Kantonen explizit verboten. Ein beachtlicher Teil der Stimmbürger sind Rentner. Wohl deshalb wird jetzt die falsche Behauptung herumgeboten, verheiratete Rentner würden inskünftig besser fahren. Allein im Tagblatt/W&O vom 26. Januar stand diese Behauptung gleich in drei verschiedenen redaktionellen Beiträgen. Sie wird durch dreimaliges Wiederholen nicht richtiger.
Richtig ist das Gegenteil. Zwar wird die AHV an Mann und Frau separat ausbezahlt, somit bleiben die Steuern für die AHV etwa wie bisher. Aber die Pensionskassenrenten gehen bei heutigen Rentnern formell mehrheitlich an den Mann, was sich dank Progression erheblich auf den Steuersatz auswirkt. Denn in den letzten Jahrzehnten hat wohl meistens der Mann mit seinem Einkommen die Pensionskassenrente generiert. Zudem waren Teilzeitlöhne von bis 20’000 Franken von der Pensionskasse ausgenommen, was bisher vor allem die Frauen betraf.
Man mag all das im Nachhinein kritisieren. Aber ist es richtig, die Rentner-Ehepaare nachträglich durch happige Mehrsteuern auf Pensions-kassenrenten für ihr «Fehlverhalten» im Erwerbsleben zu bestrafen, und zwar gleich ein Rentnerleben lang? Dies ist unfair, aber noch unfairer ist das Anschwindeln der Rentner mit der Behauptung, dass sie künftig vom neuen System profitieren würden.
So ganz nebenbei verhindern wir mit einem Nein, dass 26 Kantone mit 26 Kantonsregierungen und 26 Parlamenten und Hunderten von Beamten in Zehntausenden von Arbeitsstunden sich wider Willen mit der Umsetzung dieser fragwürdigen Bundeslösung herumschlagen müssen. Diese Ressourcen kann man gescheiter einsetzen.
Josef Dudli,
Bogenstrasse 3, 9470 Werdenberg
Verlieren werden die meisten Ehepaare