Der verurteilte 25-Jährige ist arbeitslos und gehört zu einer gut organisierten Gruppe von Drogenhändlern, die im Raum Bludenz ihr Unwesen getrieben haben. Einige Mitglieder dieser Gruppierung wurden bereits verurteilt, andere befinden sich noch in Untersuchungshaft und warten auf ihre Verfahren. Der Verurteilte ist Vater eines Kindes und mit rund 10'000 Euro an Alimenten im Rückstand. Zudem weist er fünf Vorstrafen auf, die meisten davon einschlägig. Trotz seiner eigenen Drogensucht liess er sich erneut auf den Handel mit verschiedensten Rauschgiften ein.
Gut organisiert
Bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung des Angeklagten in Bludenz fanden Ermittler unter anderem grosse Kilo-Beutel, die zum Abpacken der in der Anklage genannten fünf Kilogramm Kokain dienten. Darüber hinaus wird ihm der Handel mit knapp zehn Kilogramm Cannabiskraut sowie etwa einem Kilogramm MDMA (Ecstasy) zur Last gelegt.
Der Staatsanwalt verwies im Prozess auf Erkenntnisse aus Parallelverfahren und betonte, dass der mutmassliche Kopf der Bande erheblichen Druck auf die Beteiligten ausgeübt habe: «Mir ist klar, dass sie von ihm ordentlich unter Druck gesetzt wurden.» Die Mitglieder der Gruppierung, die in den Drogenhandel verwickelt waren, versuchten in früheren Prozessen, ihre eigene Rolle herunterzuspielen. Die Schuld wollten sie dem 25-Jährigen in die Schuhe schieben. Inzwischen ist jedoch klar, dass alle ihren Anteil an den Geschäften hatten. Der mehrfach Vorbestrafte ist dabei alles andere als ein «kleiner Fisch».
Grossteil stammt aus der Schweiz
Die Drogen stammen aus mehreren Quellen, grösstenteils aber aus der Schweiz. Die Qualität war mässig. Insgesamt sollen rund 12'000 Euro eingenommen worden sein – ein Betrag, den der Staat nun vom Verurteilten einfordert.
Im Prozess äusserte sich der Angeklagte selbst kaum zu den Vorwürfen. «Mein Mandant hat bereits bei seiner Beschuldigtenvernehmung umfassend ausgesagt, sie ist 22 Seiten lang und dort war er weitgehend geständig», sagt sein Verteidiger.
Der Schöffensenat verurteilt den Angeklagten schliesslich wegen Suchtgifthandels und Eigenkonsums zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren. «Das ist bei einem Strafrahmen bis zu 15 Jahren noch relativ milde», sagt der vorsitzende Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Viereinhalb Jahre Haft für Drogendealer