Es handelt sich um eine Tätlichkeit. Sie gilt als Übertretung und wird nur auf Antrag strafrechtlich bewertet. In diesem Fall verklagte die Frau ihren Mann. Als sie letzten April mit ihrer Freundin, deren Kind und einer eigenen Tochter eine halbe Stunde vor Mitternacht aus den Ferien zurückkam, soll die Tat geschehen sein. Die Staatsanwaltschaft büsste den Mann mit 300 Franken, doch er erhob Einsprache, sodass sich das Kreisgericht Rheintal ...
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Vor Gericht: Täter klagt über «Psychoterror» der Frau