Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann, der sich dem Pensionsalter nähert, eine bedingte Geldstrafe von 13'800 Franken auferlegt, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Tatsächlich bezahlen sollte er eine Busse von 1000 Franken und die Gebühren von 450 Franken.
Der Unternehmer mit drei Firmen in der Schweiz, einem vierten Unternehmen sowie einem Haus in Österreich ist sich keiner Schuld bewusst. Er erhob daher Einsprache, sodass er seine ...
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HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Waffen ohne Bewilligung eingeführt: Beschuldigter zeigt keine Einsicht