Eigentlich gibt es klare Regeln, wo Wahlplakate hängen dürfen und wo nicht.
Verboten sind sie grundsätzlich da, wo sie Verkehrsteilnehmende ablenken: Kreisel, Tunnel, Brücken, Kreuzungen, unübersichtliche Kurven und Ähnliches.
Auch dürfen sie nicht zu nahe am Strassenrand stehen. Der vorgeschriebene Mindestabstand vergrössert sich, sobald sich wichtige Signalelemente in der Nähe befinden.
Konkret: zehn Meter bei ...
wundo.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Wahlplakate: Parteien halten sich immer mehr an die Vorschrift