Wahlplakate: Parteien halten sich immer mehr an die Vorschrift | W&O

Region 09.02.2024

Wahlplakate: Parteien halten sich immer mehr an die Vorschrift

Hin und wieder muss die Kantonspolizei regelwidrig platzierte Werbungen abhängen. Das sei aber die Ausnahme.

Von Michael Wanger
aktualisiert am 09.02.2024

Eigentlich gibt es klare Regeln, wo Wahlplakate hängen dürfen und wo nicht.

Verboten sind sie grundsätzlich da, wo sie Verkehrsteilnehmende ablenken: Kreisel, Tunnel, Brücken, Kreuzungen, unübersichtliche Kurven und Ähnliches.

Auch dürfen sie nicht zu nahe am Strassenrand stehen. Der vorgeschriebene Mindestabstand vergrössert sich, sobald sich wichtige Signalelemente in der Nähe befinden.

Konkret: zehn Meter bei ...

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