Die Weisse Arena Bergbahnen AG erfülle einen laufenden Vertrag nicht mehr, schreibt die Ortsgemeinde Gams in einer Mitteilung. Deshalb habe der Ortsverwaltungsrat in einem Verfahren am Regionalgericht Surselva gefordert, vorsorgliche Massnahmen zu erlassen. Dieses hat der Forderung im Juli dieses Jahres stattgegeben und sprach von einem «nicht leicht wiedergutzumachenden Nachteil» bei Nichteinhaltung.
Gegen diesen Beschluss legte die Weisse Arena Bergbahnen AG beim Obergericht des Kantons Graubünden Rekurs ein. Dieses wiederum hat im September zugunsten des Unternehmens entschieden. Der Ortsgemeinde drohe kein «nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil», hiess es im Urteil. Allfällige finanzielle Nachteile könnten später durch Rabatte oder Nachzahlungen ausgeglichen werden.
Hauptklagepunkt wurde nicht beurteilt
Beim Entscheid des Obergerichts handelt es sich aus Sicht der Ortsgemeinde ausdrücklich nicht um eine Beurteilung darüber, ob die Weisse Arena Bergbahnen AG den Vertrag aus dem Jahr 2000 weiterhin erfüllen muss. Die zentrale Frage, ob der Einheimischentarif, die Gratis-Transporte für das Schulhauslager Crap la Foppa und weitere Leistungen bis 2065 geschuldet sind, sei nach wie vor offen und werde erst im Hauptverfahren definitiv geklärt.
Demnach sei die in diesen Tagen in einzelnen Medienberichten geäusserte Darstellung, die Ortsgemeinde ziehe den Fall nun zwingend an das Bundesgericht weiter, falsch. Richtig ist: Sie wartet zunächst das Gespräch mit der Weissen Arena Bergbahnen AG sowie danach die Entscheidung ihrer Bürgerinnen und Bürger ab. Erst danach werde die Ortsgemeinde über weitere Schritte (einschliesslich eines allfälligen Weiterzugs) entscheiden.
Vertrag von 2000 hat keine Ausstiegsklausel
lm öffentlich beurkundeten Vertrag aus dem Jahr 2000 wurden der Weissen Arena Bergbahnen AG unter anderem Überfahrtsrechte über die Alp Naraus der Ortsgemeinde eingeräumt. Im Gegenzug sicherte die Weisse Arena Bergbahnen AG bis 2065 unter anderem vertraglich zu: Einheimischen-Konditionen für alle Personen mit Wohnsitz Gams auf allen Bahnen der Weissen Arena Bergbahnen AG, zehn kostenlose Sommer- und zehn kostenlose Wintersaisonabonnemente pro Jahr sowie Gratis-Transporte für die Lager in der gemeindeeigenen Unterkunft Crap la Foppa.
Eine vertragliche Ausstiegsklausel zugunsten der Weissen Arena Bergbahnen AG bestehe nicht. Im Gegenteil: Mit dem Unternehmen sei vertraglich explizit vereinbart worden, dass dieses weiterhin alle Leistungen zu erbringen hat, die sie faktisch noch erbringen kann.
Obwohl die frühere Foppa-Naraus und die Pendelbahn Naraus-Cassons inzwischen eingestellt und der «FlemXpress» auf neuer Linie erstellt wurden, ist es der Weissen Arena Bergbahnen AG nach Auffassung der Ortsgemeinde weiterhin problemlos möglich, die vereinbarten Vergünstigungen zu gewähren. Entsprechend betrachtet die Ortsgemeinde den Vertrag bis 2065 als gültig.
Die Weisse Arena Bergbahnen AG will den Vertrag hingegen einseitig nicht mehr erfüllen. Der Ortsverwaltungsrat sieht das bisher unterbreitete Vergleichsangebot als Affront und beurteilt es als inhaltlich klar ungenügend, weil es den Kern des Vertrags zu stark aushöhle.
Dennoch bleibe die Ortsgemeinde offen für Gespräche und einen tragfähigen Kompromiss. Noch vor Weihnachten ist ein weiteres Gespräch zwischen beiden Parteien geplant. Das von der Ortsgemeinde in Auftrag gegebene juristische Gutachten beurteilt die Erfolgschancen als gut.
Eine aussergerichtliche Einigung erscheine aus heutiger Sicht nur möglich, wenn die Weisse Arena Bergbahnen AG einen grösseren Schritt auf die Ortsgemeinde zugeht.
Empfehlung:Belege aufbewahren
Die finanziellen Auswirkungen des Wegfalls der Einheimischen-Konditionen waren für die Gamserinnen und Gamser erheblich. Diese dürften sich, je nachdem wie viele Einwohnerinnen und Einwohner vom Angebot Gebrauch machen, auf rund 300’000 Franken pro Jahr belaufen. Über die gesamte noch verbleibende Vertragsdauer bis 2065 entspricht dies einem Streitwert von rund zwölf Millionen Franken. Der Ortsverwaltungsrat empfiehlt deshalb allen, sämtliche Belege für Saisonabonnemente und Tageskarten der Weissen Arena Bergbahnen AG aufzubewahren und nach Möglichkeit fotografisch zu dokumentieren.
Die Ortsgemeinde betont jedoch, dass sie selbst die Differenz des Betrages nicht übernehmen kann und wird. Ob und in welchem Umfang es später durch die Weisse Arena Bergbahnen AG zu Rückerstattungen kommt, ist heute unklar. Hierfür ist der Gerichtsausgang entscheidend.
Weisse Arena: Ortsgemeinde hält an Vertrag bis 2065 fest