Wildhut konnte Wolf nicht innert 60 Tage schiessen - ist er nun wieder da? | W&O

Sennwald 02.05.2025

Wildhut konnte Wolf nicht innert 60 Tage schiessen - ist er nun wieder da?

Die nach eidgenössischer Jagdverordnung auf 60 Tage befristete Abschussverfügung für einen Einzelwolf, der in Sennwald «unerwünschtes Verhalten» gezeigt hat, ist abgelaufen, der Wolf weiterhin am Leben.

Von Armando Bianco
aktualisiert am 02.05.2025
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