Wildhut konnte Wolf nicht innert 60 Tage schiessen - ist er nun wieder da? | W&O

Sennwald 02.05.2025

Wildhut konnte Wolf nicht innert 60 Tage schiessen - ist er nun wieder da?

Die nach eidgenössischer Jagdverordnung auf 60 Tage befristete Abschussverfügung für einen Einzelwolf, der in Sennwald «unerwünschtes Verhalten» gezeigt hat, ist abgelaufen, der Wolf weiterhin am Leben.

Von Armando Bianco
aktualisiert am 02.05.2025

«Ein Abschuss war in dieser Zeit nicht möglich», sagt Simon Meier, Leiter Abteilung Jagd beim kantonalen Amt für Natur, Jagd und Fischerei, auf Anfrage des W&O. «Die Wildhut stand verschiedenste Male im Einsatz, um den Einzelwolf zu erlegen. Die Nachweise waren aber sehr selten.»

Vermutlich ein Territorium rund um den Alpstein

Der Wolf, für den die Abschussbewilligung galt, sei mit einem anderen Wolf voraussichtlich ...

wundo.ch 

HEIMAT. Schwarz auf Weiss.


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