Zollanschluss-Jubiläum: Wettbewerb für Künstlerkollektive von dies- und jenseits des Rheins | W&O

02.08.2022

Zollanschluss-Jubiläum: Wettbewerb für Künstlerkollektive von dies- und jenseits des Rheins

Die alte Rheinbrücke Sevelen – Vaduz wird im Frühling 2023 Schauplatz einer künstlerischen Intervention.

Von heini.schwendener
aktualisiert am 28.02.2023
Am 29. März 1923 wurde der schweizerisch-liechtensteinische Zollanschlussvertrag unterzeichnet. 2023 wird dieses Vertragswerk also 100 Jahre alt. Ein Jubiläumsfest wird zum Anlass genommen, die besonderen Beziehungen zwischen den beiden Staaten in Erinnerung zu rufen und wertzuschätzen. Der Zollvertrag legte den Grundstein für die heutige Zusammenarbeit zwischen den beiden Nachbarstaaten in praktisch allen Lebensbereichen. Eine besondere Rolle wird bei diesen Jubiläumsfeierlichkeiten die alte Rheinbrücke Sevelen – Vaduz spielen, denn von Ende April bis Ende Juni wird sie zum Schauplatz einer künstlerischen Intervention.

Künstlerkollektive von dies- und jenseits des Rheins

Professionelle Kunstschaffende aus Liechtenstein oder solche, die dort wohnhaft sind, die im Kanton St. Gallen wohnen oder mit einem starken Bezug zum Kanton St. Gallen behaftet sind, können am Wettbewerb teilnehmen. Er steht allen Sparten der Kunst offen. Die Projekte müssen einen Bezug zum Thema Zollvertrag bzw. zur Freundschaft beider Länder unter Einbezug der alten Rheinbrücke Sevelen – Vaduz haben.
 Die historische Holzbrücke darf durch die künstlerische Intervention nicht beeinträchtigt werden.
Die historische Holzbrücke darf durch die künstlerische Intervention nicht beeinträchtigt werden.
Um dem verbindenden, gemeinsamen Charakter des Zollanschlussvertrages mit der künstlerischen Intervention gerecht zu werden, können ausserdem nur Kunstschaffende am Wettbewerb teilnehmen, die gemeinsame Künstlerkollektive bilden, also Künstlergruppen (mindestens zwei Personen), die zwingend gleichzeitig mit Personen aus beiden Ländern bzw. aus Liechtenstein und der Schweiz zusammengesetzt sind.

Ausstellung von Ende April bis Ende Juni 2023

Die Wettbewerbsprojekte (1. Stufe) sind bis am 30. September beim Amt für Kultur in Vaduz einzureichen. Das Wettbewerbsprogramm samt Unterlagen kann unter www.aku.llv.li (Kulturschaffen) heruntergeladen werden. Die Ausstellung dauert von Ende April bis Ende Juni. Sie ist so zu konzipieren, dass die Kunstwerke und Programme mindestens zwei Monate andauern und auf oder neben der Brücke aufgestellt bzw. durchgeführt werden können. Edi Neuhaus ist Sachpreisrichter Der Wettbewerb wird vom Land Liechtenstein, vertreten durch das Amt für Kultur, in Kooperation mit dem Amt für Kultur des Kantons St. Gallen durchgeführt. Organisator ist das Liechten­steiner Amt für Kultur. Das Beurteilungsgremium besteht aus einem Sachpreisgericht, dem auch der Seveler Gemeindepräsident Edi Neuhaus angehört. Die Fachpreisrichterinnen und -richter sind Fachleute aus den Sparten Bildende Kunst, Literatur, Multimedia, Musik, Theater/Tanz sowie der Leiter des Amtes für Kultur Fürstentum Liechtenstein und die Leiterin des Amtes für Kultur Kanton St. Gallen. (she)