Zwölf Mitwirkende haben Anträge zur Ortsplanungsrevision eingereicht | W&O

29.06.2022

Zwölf Mitwirkende haben Anträge zur Ortsplanungsrevision eingereicht

Der Gemeinderat Wartau hat nach der abgeschlossenen öffentlichen Mitwirkungsphase den kommunalen Richtplan und die Strategie Siedlungsentwicklung nach innen erlassen.

Von WO
aktualisiert am 28.02.2023
Vom 16. März bis 1. Mai fand in der Gemeinde Wartau die öffentliche Mitwirkung zur Ortsplanungsrevision (Strategie Siedlungsentwicklung nach innen sowie kommunaler Richtplan) statt. Zwölf Interessierte reichten insgesamt 20 Beiträge ein. Vier Eingaben erfolgten auf dem Postweg per Brief, die anderen Beiträge wurden via E-Mitwirkung eingereicht. Dies schreibt die Gemeinde in einer Medienmitteilung.

Auf der Webseite einsehbar

Der Gemeinderat hat die Beiträge gesichtet und geprüft. Die Resultate der Mitwirkung werden in zusammengefasster Form dem Planungs- und Mitwirkungsbericht beigelegt, der auf der Webseite www.ortsplanungwartau.ch eingesehen werden kann. Die Beitragsverfasserinnen und -verfasser wurden in den letzten Tagen mit individuellen Antworten bedient. Am 28. Juni hat der Gemeinderat den kommunalen Richtplan sowie die Strategie Siedlungsentwicklung nach innen samt Mitwirkungsbericht erlassen. Die Planungsunterlagen werden nun dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation zur Kenntnisnahme und Bestätigung eingereicht.

Bahnhaltestelle beschäftigt weiter

Die Eingaben aus der Bevölkerung betrafen hauptsächlich die Gebiete Gufera, Seidenbaum und Hanfland sowie die Ergebnisse der Volksabstimmung betreffend Interessensbeitrag für den Bahnhalt Trübbach-Fährhütte. Diesbezüglich sind beim Gemeinderat unabhängig vom Mitwirkungsverfahren verschiedene Anregungen und Anträge eingegangen. In der Medien­mitteilung der Gemeinde Wartau heisst es:
Diese werden separat be­raten. Sobald das weitere Vor­gehen definiert ist, wird die Bevölkerung entsprechend orientiert.
Zusätzlich gingen im Rahmen der Mitwirkung kleinere Eingaben zu Strassensanierungen, Zonen- und Grenzbereinigungen, Bevölkerungswachstum, Einzonungen sowie zum Fuss- und Fahrradverkehr ein.

Gesuch für eine Betriebsvergrösserung

Im Gebiet Seidenbaumstrasse –Grötzliweg ist eine standortgebundene Betriebserweiterung vorgesehen. Für diese wurde ein Gesuch zur Erweiterung des Siedlungsgebiets im Umfang von 2400 Quadratmetern eingereicht. Die Fläche soll im Richtplan aufgenommen werden. Der Gemeinderat befürwortet die Absicht unter bestimmten Voraussetzungen. Unter anderem muss der Bedarf klar ausgewiesen sein. Weiter sollen eine effiziente Bodennutzung sowie ein gut gestalteter Übergang zwischen Siedlung und Landschaft sichergestellt sein. Das Vorhaben wird auf  Stufe Nutzungsplanung vertieft geprüft.

Bevölkerung wird erneut miteinbezogen

Beim kommunalen Richtplan handelt es sich um ein strategisches Planungsinstrument des Gemeinderats. Er dient als Basis für die Überarbeitung der Nutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement). In diesem weiteren Prozess wird die Bevölkerung erneut miteinbezogen. In der Medienmitteilung heisst es weiter, der Gemeinderat danke allen Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich im Rahmen der Mitwirkung aktiv eingebracht haben.