Ein in Liechtenstein praktizierender Arzt stand zunächst in Verdacht, den fahrlässigen Tod seiner schwerkranken Patientin herbeigeführt zu haben. Mit einem Gutachten, welches das Gegenteil bestätigte, war das potenziell geführte Verfahren wegen fahrlässiger Tötung wieder vom Tisch – der Mediziner allerdings noch nicht aus dem Schneider. Denn die Ermittlungen der Landespolizei haben ergeben, dass der Arzt der Untersuchungsrichterin einen ...
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40'000 Franken Geldstrafe: Arzt legt gefälschtes Beweismittel vor