Die Wälder und die Natur sind so trocken, dass eine hohe Gefahr von Flur- und Waldbränden besteht, schreibt die Staatskanzlei des Kantons St. Gallen in einer Medienmitteilung.
Die Einschätzung der Fachleute des Kantonsforstamtes und der Blaulichtorganisationen ist eindeutig: Schon ein kleiner Funke kann grosse und unberechenbare Brände entfachen.
Deshalb gilt ab Freitag, 17. Juli, 12 Uhr, ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im ganzen Kantonsgebiet.
Menschen und Natur schützen
Der Kantonale Führungsstab hält die Bevölkerung an, folgenden Anweisungen zu folgen:
- Machen Sie keine Feuer im Freien – auch nicht im eigenen Garten. Ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände, sofern sich diese nicht im Wald befinden.
- Entzünden Sie kein Feuerwerk.
- Halten Sie die Feuerverbote unbedingt ein.
- Bei Nichteinhalten drohen Bussen
Weiter hält die Staatskanzlei fest:
Flur- und Waldbrände stellen eine grosse Gefahr für Mensch und Umwelt dar und können immense Schäden anrichten. Ziel der Massnahmen ist es deshalb, den Ausbruch eines Feuers zu verhindern. Informieren Sie Ihre Familien, Freunde und Nachbarn.
Ausgenommen vom Feuerwerksverbot sind bereits bewilligte, kommunale Feuerwerke auf Seen mit einem Mindestabstand von 350 Metern zum Ufer. Das sind konkret die Feuerwerke in Rorschach (31. Juli) und Rapperswil-Jona (7. und 8. August).
Ab Freitagmittag: Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot!