Abschluss einer intensiver Phase: Ortsplanungsrevision geht in öffentliche Auflage | W&O

Gams vor 13 Stunden

Abschluss einer intensiver Phase: Ortsplanungsrevision geht in öffentliche Auflage

Wie die Gemeinde Gams mitteilt, liegen ab 9. Juni der Zonenplan und das Baureglement für 30 Tage öffentlich auf.

Von PD/W&O-Redaktion
aktualisiert vor 11 Stunden

Das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) verpflichtet die Gemeinden, bis zum 30. September 2027 das Baureglement und den Zonenplan an das kantonale Recht anzupassen. Dazu muss definiert werden, wie und wo sich die Gemeinde in den nächsten 15 Jahren räumlich entwickeln soll.

Wie es in einer Medienmitteilung der Politischen Gemeinde Gams heisst, ist die vom Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe Ortsplanungsrevision seit längerer Zeit an diesem umfassenden Planungsprozess. Das Mitwirkungsverfahren sei abgeschlossen – alle Personen und Organisationen, die im Rahmen der Mitwirkung eine Eingabe gemacht haben, seien mit einer Antwort bedient worden. 

In der Zwischenzeit wurden zusammen mit dem Raumplanungsbüro «raum.manufaktur.ag», St.Gallen – basierend auf den Ergebnissen der abgeschlossenen Mitwirkung – die Unterlagen für die öffentliche Auflage vorbereitet. 

Unterlagen online und bei Bauverwaltung einsehbar

An seiner Sitzung vom 1. Juni 2026 hat der Gemeinderat den Zonenplan und das Baureglement, sie sind Instrumente der Rahmennutzungsplanung, erlassen. Zudem habe das Kantonsforstamt die Waldfeststellung genehmigt, heisst es in der Mitteilung weiter. Alle Unterlagen liegen nun während 30 Tagen, vom 9. Juni bis zum 8. Juli 2026, in der Bauverwaltung an der Gasenzenstrasse 9 in Gams öffentlich auf. 

Gleichzeitig mit dem Rahmennutzungsplan werden der kommunale Richtplan, der Planungs- und Mitwirkungsbericht, die Anhänge zum Baureglement sowie die Ausführungsbestimmungen zum ökologischen Ausgleich inklusive Nachweistabelle öffentlich bekannt gemacht. Diese Unterlagen unterstehen nicht dem Einspracheverfahren. Sämtliche Unterlagen können zusätzlich digital auf der Website der Gemeinde Gams, www.gams.ch, eingesehen werden.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Beschluss des Gemeinderats, das Baureglement und den Zonenplan, beim Gemeinderat Gams schriftlich Einsprache erhoben werden. 

Zeitpunkt der Inkraftsetzung noch unklar

Mit der Genehmigung der Rahmennutzungsplanung geht eine intensive Phase der Vorbereitung zu Ende, und der neue Zonenplan sowie das Baureglement gehen in die öffentliche Auflage. Nach Bereinigung allfälliger Einsprachen müssen die neuen Planungsgrundlagen noch vom zuständigen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St.Gallen genehmigt werden. 

Der Zeitpunkt der Inkraftsetzung hänge vom weiteren Verfahrensverlauf ab und sei  schwierig abzuschätzen, heisst es in der Mitteilung der Politischen Gemeinde Gams abschliessend.