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Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren sich vorgängig einig. Das Kreisgericht hätte ein Urteil wegen schwerer Körperverletzung im abgekürzten Verfahren bloss durchwinken müssen. Doch die Verhandlung endete mit einer faustdicken Überraschung.
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Aggressiver Ausrutscher wegen Alkohol: Gericht erachtet Strafe von elf Monaten als zu wenig