Altstätten: Hohe Rechnung für den nicht am Kreisgericht erschienenen Maskengegner | W&O

11.01.2023

Altstätten: Hohe Rechnung für den nicht am Kreisgericht erschienenen Maskengegner

Ein junger Mann missachtete vor einem Jahr im Zug die Maskenpflicht und wurde zunächst mit 500 Franken gebüsst. Zusätzlich der Verfahrenskosten darf er nun 1500 Franken berappen.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 28.02.2023
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Weil der heute 28-Jährige die 500 Franken Busse nicht be­zahlen wollte, erhob er Einsprache gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Kürzlich war die Gerichtsverhandlung in Altstätten angesetzt. Der in Zürich lebende, als Zeuge aufgebotene SBB-Mitar­beiter war pünktlich zur Stelle, doch der unzufriedene Gebüsste erschien nicht zum Gerichtstermin. Erhebt jemand Einsprache gegen einen Strafbefehl und bleibt er der Gerichtsverhandlung fern, gilt die Einsprache als zurückgezogen. Der Strafbefehl ist somit rechtskräftig geworden, der junge Mann muss die Busse bezahlen – und zusätzlich die Kosten des Verfahrens. Insgesamt sind es gut 1500 Franken.

Zum ersten Mal einen Fahrgast gemeldet

Der SBB-Mitarbeiter, der seit drei Jahrzehnten bei den Bundesbahnen arbeitet und seit 20 Jahren als Chef Kundenbegleitung in der Schweiz und im internationalen Fernverkehr unterwegs ist, behält den Vorfall sicher in Erinnerung. Zum ersten Mal in seinem Leben war er von einem Gericht als Zeuge vorgeladen. Zum ersten und zugleich zum letzten Mal hatte er vor einem Jahr einen Fahr­-gast wegen der Weigerung, ei­ne Schutzmaske zu tragen, der SBB-Transportpolizei gemeldet. Die Fahrgäste hätten die (fast zweieinhalbjährige) Maskentragpflicht in Schweizer Zügen bereitwillig befolgt, sagt der Chef Kundenbegleitung. Dasselbe gelte für den internationalen Fernverkehr. In Deutschland bestehe noch immer eine Maskenpflicht, weshalb im Speisewagen des Eurocity Zürich–München Schutzmasken verkauft würden. Im nördlichen Nachbarland sei die Pflicht zum Maskentragen in seiner Wahrnehmung besonders breit akzeptiert. Zumindest erlebe er in Deutschland einen ausgeprägten Respekt gegenüber Personen in Dienstkleidern, sagt der SBB-Mitarbeiter.

Fahrgast verneinte  Sinn des Maskentragens

Den 28-jährigen Maskenverweigerer erlebte der Billettkontrolleur nicht als besonders unangenehm – weder als aggressiv noch als beleidigend. Doch der jun­ge Mann wollte sich bei der Billettkontrolle nichts sagen las­sen. Nachdem er auf die Pflicht zum Maskentragen hingewiesen worden sei, habe er versucht, eine fruchtlose Diskussion anzuzetteln. Diese wertete der SBB-Mitarbeiter als völlig sinnlos. Sie habe sich in der Weigerung des Fahrgasts erschöpft, eine Maske zu tragen. Der junge Mann, Besitzer eines Generalabonnements für die 2. Klasse, soll sich unwissend gegeben, nach dem Grund für die Maskenpflicht gefragt und einen Sinn des Maskentragens verneint haben. Kurzum, juristisch ausgedrückt: Er war ungehorsam gegen die Anordnung eines Sicherheitsorgans des öffentlichen Verkehrs und handelte der «Covid-19-Verordnung besondere Lage» durch Verletzung der Maskentragpflicht zuwider. Die Frage des SBB-Mitarbeiters, ob er von der Pflicht, eine Maske zu tragen, befreit sei, soll der Mann verneint haben. Eine solche Befreiung geht auch nicht aus den Akten hervor.

«Man muss das Positive sehen»

Der Vorfall ereignete sich am 26. Januar des letzten Jahres, kurz nach 14 Uhr im Interregio, der von St. Margrethen in Richtung Buchs unterwegs war. Kurz nach St. Margrethen wurde der später gebüsste Fahrgast vom SBB-Mitarbeiter auf die Maskentragpflicht hingewiesen. Die Durchsetzung der Anordnung erschien dem Billettkontrolleur umso wichtiger, als der junge Mann in einem Waggon sass, der verhältnismässig gut besetzt war. Dass er als Zeuge vergeblich nach Altstätten gekommen war, nahm der im Thurgau aufgewachsene SBB-Mitarbeiter gelassen. Lachend meinte er: «Man muss das Positive sehen.» Nachdem er fast vier Jahrzehnte nie mehr in Altstätten gewesen war, hat er dank seiner Vorladung durchs Kreisgericht Rheintal bestätigt gesehen, was in der Erinnerung im Hintergrund verschwunden war: «Altstätten ist wirklich schön.»