Der Kanton St.Gallen stellte zuhanden der Generalversammlung den Antrag, die bestehende Vinkulierungsbestimmung in den Statuten von Bus Ostschweiz ersatzlos zu streichen. Absicht des Kantons war, aus Gründen der sauberen Trennung zwischen Bestellerfunktion im ÖV und gleichzeitiger Eigentümerstellung, die bestehende Beteiligung an der Bus Ostschweiz AG zu verkaufen.
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Angst vor einer Übernahme der Bus Ostschweiz AG