Was in der Nacht zum 1. August 2024 geschah, wird das Opfer das restliche Leben lang begleiten. Ohne Ankündigung wurde ihm vor dem Dancing zur Zinne in Sargans von einem 43-jährigen Tunesier ein Glas ins Gesicht geschlagen. Die Folge war der Verlust eines Auges und bleibende Narben – entsprechend ist der Schweizer im beruflichen wie privaten Alltag eingeschränkt. Die St.Galler Staatsanwaltschaft beurteilte diese Tat als versuchte vorsätzliche ...
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Attacke mit Weinglas: Kreisgericht sieht keine versuchte Tötung