Attacke mit Weinglas: Kreisgericht sieht keine versuchte Tötung | W&O

Sargans 02.12.2025

Attacke mit Weinglas: Kreisgericht sieht keine versuchte Tötung

Der Tunesier, der einem Schweizer vor der «Zinne» in Sargans schwere Kopfverletzungen zugefügt hat, wird vom Kreisgericht milder bestraft als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

Von Hans Bärtsch
aktualisiert am 02.12.2025

Was in der Nacht zum 1. August 2024 geschah, wird das Opfer das restliche Leben lang begleiten. Ohne Ankündigung wurde ihm vor dem Dancing zur Zinne in Sargans von einem 43-jährigen Tunesier ein Glas ins Gesicht geschlagen. Die Folge war der Verlust eines Auges und bleibende Narben – entsprechend ist der Schweizer im beruflichen wie privaten Alltag eingeschränkt. Die St.Galler Staatsanwaltschaft beurteilte diese Tat als versuchte vorsätzliche ...

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