Bad Rans landet erneut vor Bundesgericht: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen Urteil des Kantonsgerichts ein | W&O

Sevelen 09.04.2025

Bad Rans landet erneut vor Bundesgericht: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen Urteil des Kantonsgerichts ein

Das Urteil der Strafkammer des Kantonsgerichts St.Gallen war ein herber Schlag für die St.Galler Staatsanwaltschaft. Denn damit wurde das nach jahrelanger Arbeit erwirkte erstinstanzliche Urteil gegen die Hauptbeschuldigten der Millionenpleite aufgehoben. Um das zu verhindern, zieht die Staatsanwaltschaft jetzt vor Bundesgericht.

Von Davide De Martis
aktualisiert am 10.04.2025
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Mit einem vermeintlichen 140-Millionen-Franken-Projekt für ein Vier-Sterne-Hotel in Sevelen brachte die Genossenschaft Bad Rans Hunderte Gläubigerinnen und Anleger um Millionen von Franken. Nun landet der Fall erneut vor Bundesgericht. Die St.Galler Staatsanwaltschaft hat Beschwerde gegen einen Entscheid der Strafkammer des Kantonsgerichts St.Gallen eingelegt, wie sie auf Anfrage mitteilt.

Die Strafkammer hatte im Februar einer ...

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