Das Urteil der Strafkammer des Kantonsgerichts St.Gallen war ein herber Schlag für die St.Galler Staatsanwaltschaft. Denn damit wurde das nach jahrelanger Arbeit erwirkte erstinstanzliche Urteil gegen die Hauptbeschuldigten der Millionenpleite aufgehoben. Um das zu verhindern, zieht die Staatsanwaltschaft jetzt vor Bundesgericht.
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Bad Rans landet erneut vor Bundesgericht: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen Urteil des Kantonsgerichts ein