Die stillgelegten Skilifte sollen weg, selbst wenn es die Gemeinden zahlen müssen | W&O

21.09.2022

Die stillgelegten Skilifte sollen weg, selbst wenn es die Gemeinden zahlen müssen

Kantonsrat Marco Fäh (Necker) wollte von der Regierung wissen, wie mit den stillgelegten Skiliften in der Region verfahren werden soll. Nun wurde die Interpellation im Kantonsrat behandelt.

Von Martin Knoepfel
aktualisiert am 28.02.2023
Der Kantonsrat behandelte am Dienstag in seiner Sitzung zahlreiche Vorstösse. Darunter befand sich auch eine Interpellation von Marco Fäh (Grüne, Necker). In diesem Vorstoss vom Februar hatte der Interpellant auf den seit Jahren stillgelegten Skilift in Rietbad bei Ennetbühl hingewiesen, dessen Konzession mittlerweile erloschen ist. Das Bundesgesetz über Seilbahnen zur Personenbeförderung verlange, dass stillgelegte Anlagen zurückgebaut werden, schrieb Marco Fäh im Vorstoss. Der Skilift tangiert ein Flachmoor von nationaler Bedeutung.

Gemeinde muss Frist für Abbruch stellen

Die Antwort der Regierung liegt bereits seit dem April vor, nun nahm Fäh an der Kantonsratssitzung Stellung dazu. In seiner Antwort vom April rekapituliert der Regierungsrat die Bemühungen des Amts für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG), um zu erreichen, dass der Skilift beseitigt wird. Der Antwort kann man entnehmen, dass die Standortgemeinde Nesslau dem Besitzer der Anlagen eine Frist für den Abbruch stellen muss.

Wer zahlt die Kosten für die Ersatzvornahme?

Wenn der Besitzer nichts unternimmt, muss die Gemeinde selber aktiv werden. Man nennt das Ersatzvornahme. Die Ersatzvornahme kann die Gemeinde dem Besitzer der Skilifte verrechnen. Wenn dieser zahlungsunfähig sein sollte, bleiben die Kosten bei der Gemeinde hängen. Der Skilift gehört der früheren Skilift Rietbad AG und heutigen Kurhaus Rietbad AG, die dort ein Wellnesshotel aufbauen will. Der Delegierte des Verwaltungsrats der Firma, Roland Lemmenmeier, war für eine Rückfrage nicht erreichbar. Investoren, denen die Kurhaus Rietbad AG gehört, wollen das seit Jahren schlummernde Kurhaus wieder in Betrieb nehmen. Im Mai hatte Roland Lemmenmeier dieser Zeitung versichert, dass der Skilift im Sommer beseitigt werde.

Nicht der einzige betroffene Skilift

Ein weiterer stillgelegter Skilift liegt in Wildhaus-Alt St. Johann auf Gamplüt. Er führte zur Alp Fros und wurde durch den Sturm Burglind irreparabel beschädigt. Besitzer Peter Koller sagte im Mai, dass er bereit sei, den Skilift zurückzubauen, wenn er stattdessen eine kleine Luftseilbahn bauen könne. Der Regierungsrat schreibt in seiner Interpellationsantwort, dass das AREG die Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann auffordern werde, dem Besitzer eine Frist für die Entfernung der Seile zu setzen. Gegenwärtig sind die Seile noch vorhanden. «Der Kanton verlangt von mir, die Seile innerhalb von zwei Wochen zu entfernen. Dabei braucht eine Baubewilligung mehrere Monate», ärgerte sich Peter Koller im Gespräch mit dieser Zeitung.

Zuversichtlich, dass die Anlagen bis 2023 verschwinden

In seiner Stellungnahme am Dienstag im Kantonsrat zeigte sich Marco Fäh mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Er ist zuversichtlich, dass die beiden Anlagen bis 2023 verschwinden. Ein weiterer Skilift im Rietbad bestand von 1966 bis um die Jahrhundertwende. Er wurde 2014 abgebaut. Teile davon fanden ein zweites Leben in der Materialseilbahn des Berggasthauses Rotsteinpass.