Sie versuchen, Autotüren zu öffnen und Wertsachen zu stehlen. Bei unverschlossenen Fahrzeugen haben die Diebe ein leichtes Spiel. Straftatbestand: Diebstahl ab/aus Fahrzeug, die Täterinnen und Täter werden Fälleler genannt. Wird eine verschlossene Türe aufgebrochen, ändert sich die Straftat zu Fahrzeugeinbruchdiebstahl.
Vor drei Jahren häuften sich die Meldungen schweizweit, auch in der Ostschweiz war eine Fallzunahme zu verzeichnen. ...
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HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Diebstähle aus Autos: Weniger «Fälleler» als vor drei Jahren