Dreiste Hobby-Archäologen gefährden mit Grabungen Kulturgüter | W&O

26.03.2022

Dreiste Hobby-Archäologen gefährden mit Grabungen Kulturgüter

Die Landespolizei hat zwei verdächtige Grabungstätigkeiten im historischen Gebiet Lutzengüetli am Eschnerberg festgestellt.

Von PD
aktualisiert am 28.02.2023
Mit Hilfe von Metalldetektoren werden immer wieder in den archäologischen Zonen des Landes illegale Grabungen durchgeführt und nach archäologischen Gegenständen aktiv gesucht. Dies schreibt die Landespolizei Liechtenstein in einer Medienmitteilung. Solche Grabungen werden vor allem auf markanten Hügelkuppen, an Waldrändern und in Waldgebieten vorgenommen. Gemäss dem Gesetz über den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Kulturgütern ist das Graben nach archäologischen Objekten ohne amtliche Bewilligung und mit technischen Hilfsmitteln jeglicher Art untersagt.

Archäologische Objekte sind Eigentum des Landes

Die «Raubgräber» würden am Tatort nicht nur Gegenstände entwenden, sondern zerstören auch Spuren und Fundzusammenhänge, die zur historischen Einordnung unbedingt nötig sind, schreibt die Landespolizei weiter. Gefundene archäologische Objekte dürfen nicht behalten, sondern müssen dem zuständigen Amt für Kultur gemeldet werden, denn solche Funde sind Eigentum des Landes.

Landespolizei bittet um Hinweise

Die Landespolizei kontrolliert besonders gefährdete Fundstellen regelmässig. Sie nimmt Hinweise, die auf eine illegale Grabungstätigkeit schliessen lassen, unter Telefon +423 236 71 11 oder info@landespolizei.li entgegen.