Drohnenlärm über Sevelen | W&O

Sevelen vor 12 Stunden

Drohnenlärm über Sevelen

Simon Schneider wehrt sich gegen die beantragte Drohnenflugbewilligung der Delivery Glider AG.

Von Simon Schneider
aktualisiert vor 12 Stunden
Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 9 Franken im Monat oder 96 Franken im Jahr.

Bei der Gemeinde Sevelen wurde durch die Firma Delivery Glider AG ein Nutzungsgesuch betreffend Drohnenflügen auf der Parzelle Nr. 1430, Bahnweg Nord 16, eingereicht. Die Einsprachefrist läuft bis zum 9. März 2026. Die beantragte Nutzung führt bereits heute beziehungsweise würde künftig zu einer erheblichen Lärmbelastung für die angrenzenden Wohn- und Geschäftsliegenschaften sowie Bauernhöfe führen.

Die wiederkehrenden Testflüge vor Ort sowie jegliche Drohnenstarts und -landungen verursachen einen hochfrequenten, durchdringenden Lärm, der im Wohn- und Lebensraum für Mensch und Tier unzumutbar ist und zu massiven Störungen der Wohn- und Lebensqualität führt. Der öffentliche Frieden wird durch massiven Drohnenlärm gestört.

Es ist unser Anliegen, dass die Wohngemeinde Sevelen attraktiv bleibt. Das heisst, ein ruhiges Wohnen bzw. friktionsfreies Arbeiten sowie die ungestörte Nutzung von Aussenbereichen in den Gärten, Balkonen als auch an der aufwendig renaturierten Erholungszone ist langfristig sicherzustellen. Hinzu kommt, dass die Wohngemeinde ursprünglich lediglich die Bewilligung für das Aufstellen eines Baucontainers erteilt hat, der nun faktisch als Basisstation für den Drohnenbetrieb genutzt wird.

Für eine derart intensive gewerbliche Nutzung mit regelmässigen Drohnenflügen wurde die Gemeinde unseres Wissens nicht ordnungsgemäss involviert. Wir weisen darauf hin, dass gemäss den geltenden Lärmschutzvorschriften der Vollzug und die Aufsicht über die Einhaltung der Lärmgrenzwerte in die Zuständigkeit des Kantons St. Gallen fallen. Sollten die kommunalen Behörden dem Nutzungsgesuch dennoch stattgeben, behalten wir uns ausdrücklich vor, den Rechtsweg auszuschöpfen und nötigenfalls beim Kanton St. Gallen zu intervenieren, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Lärmschutzverordnung.

Angesichts der massiven Beeinträchtigungen regen wir an, gemeinsam gegen dieses Nutzungsgesuch vorzugehen, um die Wohnqualität in Sevelen nachhaltig zu schützen. Mitunterzeichnende der Einsprache melden sich bitte direkt vor Ort bei Fritz Schneider, Guschastrasse 18. Simon Schneider, Sevelen.

Simon Schneider,
Guschastrasse 18, 9475 Sevelen