Im vergangenen Juni sorgten die Szenen für Gesprächsstoff im Land. Ein zwölfjähriger Junge düste auf einem E-Scooter durch die Strassen. Dicht auf den Fersen war ihm eine Polizeipatrouille mit Blaulicht und Martinshorn. Die Verfolgungsjagd endete schliesslich im Sturz des Kindes.
Die Landespolizei hielt sich danach lange bedeckt und verwies auf ein laufendes Verfahren. Nun liegt der Entscheid der Staatsanwaltschaft auf dem Tisch und sorgt für klare Verhältnisse.
Einsatz entsprach den Grundsätzen
Gegen die beiden beteiligten Polizisten wurde wegen des Verdachts der vorsätzlichen sowie eventuell fahrlässigen Körperverletzung ermittelt. Doch die gerichtlichen Vorerhebungen des Untersuchungsrichters entlasten die Beamten jetzt auf ganzer Linie.
Die Auswertung der Geschehnisse zeige, dass die Polizisten richtig gehandelt haben. Ihr Einsatz entsprach den Grundsätzen des polizeilichen Handelns und sei verhältnismässig gewesen. Den Beamten könne kein strafrechtlich relevantes Verhalten angelastet werden, da ihr Eingreifen durch die Pflichten ihres Dienstes vollumfänglich gedeckt war. Auch eine fahrlässige Körperverletzung scheide rechtlich aus, da hier ein gesetzlicher Strafausschliessungsgrund greife.
Das schreibt die Staatsanwaltschaft gegenüber dem «Vaterland».
E-Scooter-Verfolgungsjagd: Kein Strafverfahren gegen Polizisten