Entscheidungshoheit zum Wartauer Windpark liegt in der Gemeinde | W&O

Wartau 18.11.2025

Entscheidungshoheit zum Wartauer Windpark liegt in der Gemeinde

Nach dem kantonalen Beschluss zur Abstandsregel für Windkraftanlagen erinnert die Windpark Wartau AG an die Besitzverhältnisse.

Von Michael Wanger
aktualisiert am 18.11.2025

Vergangene Woche hat das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (Areg) bekannt gegeben, dass eine Abstandsregelung für Windkraftanlagen in kommunalen Baureglementen nicht zulässig ist. In Wartau, Sevelen, Wattwil und Au hatten Bürgerinnen und Bürger bereits entsprechende Initiativen gestartet. Trotz der Entscheidung des Areg wird das Seveler Stimmvolk über eine solche abstimmen, wenn auch nunmehr konsultativ.

Nicht so in Wartau: ...

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