Sieben Jahre Haft hatte es gesetzt, als das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland den heute 60-Jährigen 2022 wegen gewerbsmässigen Betrugs, Misswirtschaft, Veruntreuung, unterlassener Buchführung und Verleumdung verurteilte. Dabei wurden Zivilforderungen in Höhe von 1,5 Millionen Franken anerkannt.
Allein zwanzig Privatkläger forderten damals an Schranken zudem Schadensersatz in Höhe von über einer halben Million Franken. Das Urteil ...
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