Mord ist in der Schweiz künftig nicht mehr verjährbar: Nach langem Hin und Her hat sich das Bundesparlament zu diesem Entscheid durchgerungen. Es folgte damit einer St.Galler Standesinitiative. Bislang verjähren Morde nach 30 Jahren.
Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat der Forderung zugestimmt. Und zwar überraschend deutlich. Die grosse Kammer beschloss mit 109 zu 73 Stimmen die Unverjährbarkeit von Mord. In der ...
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«Es ist falsch, Morde verjähren zu lassen»: Auch der Nationalrat sagt deutlich Ja zur St.Galler Initiative