Feuerwerk am 1. August und Silvester bleibt vorerst erlaubt | W&O

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Feuerwerk am 1. August und Silvester bleibt vorerst erlaubt

Der Stadtrat nimmt die Petition mit fast 400 Unterschriften für ein generelles Verbot ernst, will aber dennoch zunächst den Entscheid auf Bundesebene abwarten.

Von Max Tinner
aktualisiert vor 1 Stunde

Mit fast 400 Unterschriften forderte eine Ende März bei der Stadt eingereichte Petition ein Feuerwerksverbot. Ein solches besteht zwar im kommunalen Lärmschutzreglement bereits. Die Petition wollte aber ein generelles Feuerwerksverbot für Private. Aktuell lässt das Reglement nämlich das Abfeuern von knallendem Feuerwerk am 1. August, zum Jahreswechsel und während der Fasnacht als Ausnahmen zu.

Vorschriften sollen besser durchgesetzt ...

wundo.ch 

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