Mit fast 400 Unterschriften forderte eine Ende März bei der Stadt eingereichte Petition ein Feuerwerksverbot. Ein solches besteht zwar im kommunalen Lärmschutzreglement bereits. Die Petition wollte aber ein generelles Feuerwerksverbot für Private. Aktuell lässt das Reglement nämlich das Abfeuern von knallendem Feuerwerk am 1. August, zum Jahreswechsel und während der Fasnacht als Ausnahmen zu.
Vorschriften sollen besser durchgesetzt ...
wundo.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Feuerwerk am 1. August und Silvester bleibt vorerst erlaubt