Freiheitsstrafe für stümperhafte Sinnlos-Taten | W&O

Region 29.06.2024

Freiheitsstrafe für stümperhafte Sinnlos-Taten

Ein Räuber muss vier Jahre ins Gefängnis. Ob er danach freikommt, hängt davon ab, ob seine Therapie anschlägt.

Von Reinhold Meier
aktualisiert am 29.06.2024

Der Mann, der sich diese Tage vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verantworten musste, hat vor dreieinhalb Jahren einen Lebensmittelladen im Raum Buchs überfallen.

Dabei hatte der Mittzwanziger nach einer Verkäuferin gerufen. In gebrochenem Deutsch verlangt er eine Stange Zigaretten von ihr.

Als ihm die Bedienung jedoch kurz den Rücken zukehrt, zückt er ein grosses Küchenmesser, Klingenlänge 20 Zentimeter, und bedroht ...

wundo.ch 

HEIMAT. Schwarz auf Weiss.


Sie haben bereits ein Abo? Anmelden

Sie haben noch kein Abo? Jetzt freischalten und vollen Zugriff auf alle Inhalte geniesse

Digital
1 Monat testen
1
CHF / Monat

Alle Angebote verlängern sich automatisch und sind nach Ablauf der Bezugsperiode jederzeit kündbar.
Das Test-Abo gilt nur für Neukunden.

Zahlungsarten