Der Beschuldigte, der sich wegen drei vollendeter und zwei versuchter Raubüberfälle verantworten musste, akzeptierte sämtliche Schuldsprüche, die das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland Ende September 2023 gefällt hatte. Mit seiner Berufung wandte er sich einzig gegen das Strafmass von siebeneinhalb Jahren Freiheitsentzug.
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