Der Bund meint, dass die Schweizer Grenzgänger nach Liechtenstein zu grosszügig behandelt werden. Dabei vergisst er gerne, dass von den «substanziellen Arbeitgeberbeiträgen», welche der liechtensteinische Gesetzgeber zugunsten aller Arbeitnehmer vorsieht, auch der schweizerische Fiskus so quasi als Trittbrettfahrer in erheblichem Masse profitiert.
So müssen die Schweizer Arbeitnehmer im Gegensatz zu ihren liechtensteinischen Kollegen nämlich diese Beiträge in der Schweiz voll versteuern.
Neben dieser aus meiner Sicht sehr unglücklichen Formulierung des Bundes vermischt der Bund Sozialversicherungs- und Steuerrecht: Wenn der Schweizer Grenzgänger die «substanziellen Arbeitgeberbeiträge» in der Schweiz versteuern muss, so ist es umgekehrt nur konsequent, wenn er auch den steuerlichen Abzug für die Säule 3a geltend machen kann. Alles andere wäre aus meiner Sicht ein Verstoss gegen die Gleichbehandlung.
Andreas Nüesch,
Werdenstrasse 63, 9472 Grabs
Grenzgängerstreit: Fünfer und Weggli gibt es nicht