In den Medien gilt momentan die Aufmerksamkeit der Fälschung von Bildern und Nachrichten. Geläufiger ist jedoch seit Jahrzehnten, Wortschöpfungen den Zielen von Abstimmungsvorlagen anzupassen, mal ehrlicher, mal hinterlistiger. Im Falle der Individualbesteuerung ist Letzteres wohl zutreffend und taucht sogar in Kombination mit Gerechtigkeit und Gleichstellung auf. Von einer «Heiratsstrafe» könnte etwa dann die Rede sein, wenn bei Vertragsauflösung infolge Scheidung eine Entschädigungszahlung für Verwaltungsumtriebe fällig würde. Wenn man von vorne beginnt, so ist man von Geburt an ein Individuum und frühestens mit dem Mündigkeitsalter auch individuell besteuert. Das heisst, die Individualbesteuerung ist realisiert, und, fast hätte ich es vergessen, heiraten ist absolut freiwillig und in jedem Lebensalter möglich.
Die rechtliche und gesellschaftliche Situation ermöglicht fast unbegrenzte Möglichkeiten des Zusammenlebens. Dass immer noch die grössere Hälfte der Bevölkerung heiratet, hat wohl damit zu tun, dass man darin auch Vorteile erblickt und auch findet.
Es ist wohl eher der Versuch, die Vorteile zu personalisieren und die Nachteile zu sozialisieren. Da sollte man nicht mitmachen und mit einem Nein Selbstverantwortung übernehmen.
Heinrich Tinner, Brand 1, 9468 Sax
Heiratsstrafe … wirklich?