Verboten sind dort auch das Wegwerfen brennender Streichhölzer und Rauchwaren, das Abbrennen von Feuerwerk sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen.
Wildhaus-Alt St.Johann hatte das diesen Sommer über längere Zeit im ganzen Kanton geltende Feuerverbot erst am 11. September aufgehoben. Dass es jetzt erneut verhängt wird, liegt an den regenarmen Wochen und dem anhaltend sonnig-heissen Wetter. Waldboden und Vegetation seien stark ausgetrocknet. Der Kanton stuft die Waldbrandgefahr als gross ein. Hinzu kommt, dass die Wetterprognosen für die kommenden Tage weiterhin trocken sind und keine nennenswerten Niederschläge erwarten lassen. Die Gemeinde rechnet deshalb mit einer weiteren Verschärfung der Waldbrandsituation.
Das Verbot gilt ab Montag, 28. September, und bis auf Widerruf. Ein allfälliger Rekurs stoppt das Verbot nicht: Wegen der akuten Gefahr eines Feuerausbruchs hat der Gemeinderat einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen.
Im obersten Toggenburg ist das Feuerverbot bereits wieder zurück