Das Feuerverbot in Wald und Waldesnähe bleibt in der Gemeinde Wildhaus-Alt St.Johann weiterhin bestehen. In Wäldern und Waldesnähe des mittleren und unteren Toggenburgs sowie des Neckertals ist das Feuerverbot hingegen aufgehoben. Dies geht aus einer Mitteilung hervor.
Die Aufhebung des Feuerverbots sei auf die Niederschläge der letzten Wochen im Mittleren und Unteren Toggenburg zurückzuführen, deshalb habe sich die Waldbrandgefahr entschärft. Die Gemeinden Nesslau, Ebnat-Kappel, Wattwil, Lichtensteig, Bütschwil-Ganterschwil, Neckertal, Mosnang, Kirchberg und Lütisburg heben deshalb ihre Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe auf. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200 m) bleibe in der Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann hingegen vorderhand bestehen.
Trotz dieser Entschärfung würden der Regionale Führungsstab Toggenburg (RFS) und die Toggenburger Gemeinden weiterhin zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Wald, in Waldesnähe und allgemein im Freien mahnen. Offene Feuer seien möglichst zu unterlassen, oder wenn, dann nur in befestigten Feuerstellen zu entfachen. Danach sei das Feuer mit genügend Wasser vollständig zu Löschen. Der Boden in den etwas tieferen Schichten sei trotz Niederschlägen immer noch sehr trocken.
In Wildhaus-Alt St.Johann bleibt das Feuerverbot aufrecht