Familie P. befindet sich im Asylzentrum Sonnenberg bei Vilters. Herr und Frau P. flüchteten vor acht Jahren aus Sri Lanka, wo Herr P. infolge seiner Zugehörigkeit zur ethnischen Minderheit der Tamilen im Gefängnis war und schwer gefoltert wurde, nach Rumänien. Dort lebten sie sieben Jahre unter prekärsten Verhältnissen, ohne staatliche Unterstützung. Nicht einmal für ihre Tochter, die im August 2024 geboren wurde, gab es eine medizinische Versorgung. Sieben Jahre lang versuchten Herr und Frau P. vergeblich, in Rumänien ein Aufenthaltsrecht zu bekommen. Ihr Antrag auf Asyl wurde schliesslich anfangs dieses Jahres definitiv abgelehnt, wodurch eine Rückschaffung nach Sri Lanka unmittelbar bevorstand.
Um dieser zu entgehen, flüchtete die Familie über Österreich in die Schweiz. Doch das Staatssekretariat für Migration SEM lehnte ihr Asylgesuch ab, auch eine Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht blieb erfolglos. Zwei gewaltsame Ausschaffungsversuche im August und Anfang September scheiterten am verzweifelten Widerstand von Herrn und Frau P. Nach dem zweiten Ausschaffungsversuch versuchte Herr P., sich das Leben zu nehmen.
Die Ablehnung des Asylgesuchs beruht auf zwei fatalen Fehlbehauptungen des SEM. Erstens behauptet dieses, Rumänien verfüge über menschenrechtskonforme Asylverfahren. Diese Behauptung kann man wohl kaum nachvollziehen, wenn Herr und Frau P. beispielsweise von einem staatlichen Migrationsbüro, wo sie ihr Asylgesuch einreichen wollten, direkt in ein Gefängnis abgeführt wurden, wo sie einen Tag lang nichts zu essen und zu trinken bekamen und gezwungen wurden, Dokumente in rumänischer Sprache zu unterschreiben, deren Inhalt sie nicht verstanden.
Die zweite Behauptung, dass sich die Familie in Rumänien in einem laufenden Asylverfahren befinde, ist ebenfalls nachweislich falsch. Dieses Asylverfahren ist definitiv mit einem negativen Entscheid abgeschlossen. Eine Rückführung nach Rumänien wäre gleichbedeutend mit einer dortigen Inhaftierung infolge illegalen Aufenthalts und einer nachfolgenden Deportation nach Sri Lanka, wo Gefängnis, möglicherweise Folter und im schlimmsten Fall sogar die Todesstrafe drohen. Was dann mit ihrer Tochter, die inzwischen ein Jahr und zwei Monate alt ist, passieren würde, wagt man sich gar nicht auszudenken.
Um die Familie P. vor einer Ausschaffung zu bewahren und ihr ein Bleiberecht in der Schweiz und damit ein zukünftiges Leben in Würde und Sicherheit zu gewähren, habe ich über Campax eine Onlinepetition lanciert, die inzwischen von rund 4500 Personen unterzeichnet wurde und im Verlauf der nächsten Tage an Vincenzo Mascioli, Direktor des SEM, übergeben wird. Die Petition kann im Internet mit den Suchbegriffen «Campax» und «Sri Lanka» gefunden werden. Jede Unterschrift zählt.
Peter Sutter, Wiedenstrasse 32, 9470 Buchs
Im schlimmsten Fall die Todesstrafe