Gemäss jetzigen Erkenntnissen steht eine natürliche Todesursache im Vordergrund, heisst es in der Mitteilung weiter. Das Institut für Rechtsmedizin am Kantonsspital St. Gallen ist durch die Staatsanwaltschaft mit der Ermittlung der Todesursache beauftragt worden.
Bei Zellenaufschluss nicht auf Ansprache reagiert
Am Vorabend gegen 21 Uhr hatte ein Mitarbeiter des Justizvollzugs den letzten Kontakt mit dem Insassen. Am Morgen reagierte der 39-jährige Schweizer beim Zellenaufschluss nicht auf die Ansprache. Die beigezogene Mitarbeiterin des anstaltsinternen Gesundheitsdienstes konnte kein Lebenszeichen beim Mann mehr erkennen. Ein aufgebotener Arzt stellte den Tod fest, heisst es weiter.
Der Mann befand sich seit Februar 2022 im offenen Strafvollzug. Er verbüsste wegen Betäubungsmitteldelikten eine achtmonatige Haftstrafe. Zwecks Ermittlung der Todesursache wurde der Verstorbene ins Institut für Rechtsmedizin nach St. Gallen überführt.