IV-Betrug: 49-Jährige muss ein Jahr ins Gefängnis | W&O

St.Gallen/Toggenburg 07.10.2024

IV-Betrug: 49-Jährige muss ein Jahr ins Gefängnis

Eine Frau gab sich jahrelang als pflegebedürftig und arbeitsunfähig aus, um IV-Gelder zu erlangen. Nun muss sie zwölf Monate ins Gefängnis: Das Kantonsgericht wies ihre Berufung ab.

Von Claudia Schmid
aktualisiert am 07.10.2024

Eine 49-jährige Mazedonierin soll sich mehrere Jahre lang als psychisch schwer beeinträchtigt, pflegebedürftig und arbeitsunfähig dargestellt haben. Ihr wird vorgeworfen, zwischen 2004 und 2016 mit unwahren Angaben Beschwerden simuliert zu haben, um Ärztinnen und Ärzte sowie die SVA St. Gallen über ihren wahren Gesundheitszustand zu täuschen. So seien ihr jahrelang IV-Renten und Hilflosenentschädigung ausbezahlt worden, ohne dass sie dazu ...

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