Die Frist ist schon abgelaufen: Seit Anfang dieses Jahres müssten die Haltestellen und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs barrierefrei zugänglich sein. So schreibt es das «Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen» vor.
Ausgenommen sind Stationen, bei welchen der Umbau vorerst unverhältnismässig wäre, etwa weil die Passagierzahlen sehr tief sind.
wundo.ch
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Jeder dritte Ostschweizer Bahnhof ist nicht barrierefrei