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AnmeldenDas St.Galler Hundegesetz wird nicht verschärft. Das Kantonsparlament lehnt eine Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Rassen wie auch ein Kursobligatorium für neue Hundehalter ab.
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Kantonsparlament nimmt Kampfhunde nicht an die kurze Leine – keine Verschärfung des Gesetzes