Kantonsparlament nimmt Kampfhunde nicht an die kurze Leine – keine Verschärfung des Gesetzes | W&O

Kanton St.Gallen 03.03.2026

Kantonsparlament nimmt Kampfhunde nicht an die kurze Leine – keine Verschärfung des Gesetzes

Das St.Galler Hundegesetz wird nicht verschärft. Das Kantonsparlament lehnt eine Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Rassen wie auch ein Kursobligatorium für neue Hundehalter ab.

Von Regula Weik
aktualisiert am 03.03.2026

Der Thurgau kennt sie. Zürich auch. Eine Liste mit Hunderassen, die als potenziell gefährlich gelten, und für deren Haltung es eine Bewilligung braucht. 14 Rassen stehen auf der Thurgauer Liste, darunter Bullterrier, Dobermann, Rottweiler, American Staffordshire Terrier. Anders der Kanton St.Gallen. Er kennt weder ein Verbot noch eine Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunderassen.

Kantonsrätin der Grünen forderte ...

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