Der Thurgau kennt sie. Zürich auch. Eine Liste mit Hunderassen, die als potenziell gefährlich gelten, und für deren Haltung es eine Bewilligung braucht. 14 Rassen stehen auf der Thurgauer Liste, darunter Bullterrier, Dobermann, Rottweiler, American Staffordshire Terrier. Anders der Kanton St.Gallen. Er kennt weder ein Verbot noch eine Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunderassen.
Kantonsrätin der Grünen forderte ...
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