Die Regierung und das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (Areg) halten Abstandsregelungen für Windkraftanlagen, wie sie in Sevelen, Sennwald, Rüthi und Au aus der Bürgerschaft gefordert wurden oder aktuell werden, für nicht zulässig. Weil im kantonalen Planungs- und Baugesetz zwar Regeln für Grenz-, Gebäude-, Gewässer- und Waldabstände definiert sind, aber keine für den Abstand von Windkraftanlagen, fehle die gesetzliche Grundlage für ...
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Kein gemeindeautonomer Windradabstand