Auslöser für die Anklage ist ein Beschluss des Schulrates, eine Bussenverfügung gegen ein Elternpaar zu erlassen. Dies, weil deren Tochter über ein halbes Jahr nicht zum obligatorischen Schwimmunterricht erschienen ist. 400 Franken seien fällig für das Nichterfüllen der Schulpflicht des Mädchens, weitere 1000 Franken würden fällig, weil die Eltern ihre Mitwirkungspflicht erheblich verletzt hätten.
Im Auftrag des Schulrates hat der ...
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HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Kind vom Schwimmen abgemeldet: Eltern gebüsst, doch jetzt steht der Schulpräsident vor Gericht