Die Wahlen der vergangenen Jahre haben es gezeigt: Es gestaltet sich schwierig, genügend Kandidierende für vakante Stellen als Kreisrichterin oder Kreisrichter zu finden. Dies, weil sie innerhalb des jeweiligen Gerichtskreises wohnen müssen, was die Auswahl einschränkt. Künftig sollen sich Kandidierende aus dem ganzen Kanton zur Wahl stellen dürfen. Der St.Galler Kantonsrat hat dieser Änderung aus der Botschaft und dem Entwurf der Regierung ...
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Klare Mehrheit und gespaltene SVP: St.Galler Kantonsrat lockert Wohnsitzpflicht an Kreisgerichten